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Zoltán Navratyil: VATERSCHAFTSVERMUTUNGEN IM BÜRGERLICHEN GESETZBUCH. Nr. 2017/2.

Das Gesetz V. aus dem Jahr 2013 (BGB) regelt das System der Vaterschaftsvermutungen im Vergleich zur früheren Regelung des Gesetzes IV. aus dem Jahr 1952 (Familienrecht) über die Ehe, Familie und Vormundschaft bezüglich der verwandtschaftlichen Beziehungen aufgrund der Abstammung genauer und übersichtlicher. Im Vergleich: Das BGB behält zum Teil manche Anordnungen des Familienrechtes, schafft zum Teil völlig neue Regeln und leistet zum Teil durch die Veränderung mancher Judikatur neue Anordnungen. Es lohnt sich jedoch die Aufmerksam darauf zu richten, dass aufgrund bestimmter Ereignisse, die im Ausland bereits geschahen, Interpretationsschwierigkeiten vorkommen können, falls hierzulande ähnliche Fälle passieren würden.

Das Arbeitspapier steht hier zum Download zur Verfügung.

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